Neues Digitale-Dienste-Gesetz macht Änderungen an deiner Webseite nötig
Die Anbieterkennzeichnungspflicht im Impressum deiner Webseite ergab sich bisher aus § 5 Telemediengesetz (TMG). Das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt das TMG. Du solltest also dein Impressum überprüfen und Angaben zum TMG entfernen.